Unser Team freut sich, Sie in allen Fragen rund um das Thema Gutachten im Tischlerhandwerk beraten zu dürfen. Für uns ist professionelle Beratung eine der wichtigsten Maximen unserer Unternehmensphilosophie.   Kontinuierliche Qualitätssicherung und regelmäßige Weiterbildungen sichern und belegen die Qualität unserer Arbeit.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Unser größter Wunsch ist, dass wir Sie mit unseren Qualitätsleistungen optimal zufrieden stellen können.

Was Sie über die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wissen sollten:

Die öffentliche Bestellung erfolgt nur, wenn die persönliche Eignung des Sachverständigen, seine besondere Sachkunde und seine Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nach eingehender Überprüfung nachgewiesen worden sind.
Öffentlich bestellte Sachverständige legen einen Eid dahin gehend ab, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten. Sie sind befugt, bundesweit tätig zu werden; die öffentliche Bestellung ist also nicht auf Berlin beschränkt. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer und sind von einer öffentlich-rechtlichen Instiution bestellt und vereidigt worden.
Nach der Handwerksordnung (HWO) ist es Aufgabe der Handwerkskammer, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe zu benennen. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn:

• eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
• ein Schaden beurteilt,
• eine Schadensursache ermittelt,
• eine Sache  bewertet,
• ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt
• oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken,  festgestellt wird.

Für Streitfälle gilt: man sollte vorher schon ganz genau wissen, was man fragt, denn nur die richtige Fragen ergeben auch entsprechende Antworten. Wer könnte das besser als ein privat beauftragter Sachverständiger in enger Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt? Die fachliche Klärung des Sachverhaltes ist nicht zu unterschätzen. Hier bedarf es Erfahrung und Know-how, die Ihnen nur ein Fachmann geben kann. Mit der richtigen Fragestellung aus einem Privatgutachten - im juristischen und technischen Sinne - wird der Prozess in die richtige Richtung gelenkt und so praktisch vorab entschieden.

Im so genannten Schiedsgutachten haben Sie als Kunde die Möglichkeit, über eine Schiedsgutachtervereinbarung zwischen den Parteien und dem Gutachter schnell und unbürokratisch die Sachlage klären zu lassen. Voraussetzung ist, dass beide Parteien diesen kostengünstigen Weg mittragen.

Im Gerichtsverfahren wird zunächst ein Beweisbeschluss erlassen. Dieser wird dem vom Gericht benannten Gutachter überstellt. Die dort aufgestellten Fragen, und nur genau diese Fragen, darf der in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter dem Gericht beantworten. Die Sachverständigen des Handwerks sind in der Rolle eines Helfers der Richter.

Die Sachverständigen unterliegen nur dann einer Gebührenordnung, wenn sie vom Gericht beauftragt werden.  Die Vergütung unserer Sachverständigentätigkeit erfolgt vor Gericht nach der aktuellen Fassung des JVEG

Ansonsten können sie das Honorar frei vereinbaren. Preisvereinbarungen sind möglich. Die Vergütung unserer Sachverständigentätigkeit im Rahmen von Beratung etc. erfolgt per Stundenverrechnungssatz
(140 €, netto  / 166,60 €, brutto.).